Kampf gegen Gewalt

Fokus: Geschäftsprozessmanegement & Effizienz

Der Verbund für Transparenz und Gerechtigkeit (VTG) verfolgt beim Thema Gewalt eine klare Linie: Gewalt hat in Deutschland keinen Platz.

Wer andere Menschen schlägt, verletzt, misshandelt, sexuell angreift oder andere schwere Gewalttaten begeht, muss mit konsequenten strafrechtlichen Folgen rechnen. Der Schutz friedlicher und gesetzestreuer Menschen sowie die Rechte der Opfer stehen für uns an erster Stelle.

Unsere Botschaft ist deshalb eindeutig: Lassen Sie Gewalt nicht zur Lösung eines Konflikts werden. Ein kurzer Moment der Aggression kann einem anderen Menschen schweres Leid zufügen und zugleich das eigene Leben dauerhaft verändern. Gewalttäter sollen nicht darauf vertrauen können, mit ihrer Tat ohne ernsthafte Konsequenzen davonzukommen. 

Der VTG setzt sich für eine konsequente Verfolgung und angemessene Bestrafung von Gewalttaten unter Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren ein. Gleichzeitig wollen wir Prävention stärken und Konflikte lösen, bevor Gewalt entsteht. Unser Ziel ist ein Deutschland, in dem Menschen ohne Angst leben können – auf der Straße, zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz und überall dort, wo Menschen zusammenkommen.

 

Respektieren Sie Ihre Mitmenschen.
Lösen Sie Konflikte friedlich.
Verzichten Sie auf Gewalt.
 

Die Bestrafung für Gewalttaten werden aus Gründen der Abschreckung extrem ausfallen. Wenn Personen auf deutschem Boden, Gewalt an Dritten ausüben, werden diese je nach Grad der Gewalt eingestuft.

Gewalttaten werden in 4 verschiedene Stufen eingeteilt. Gewalt Stufe 1 bis 3 sind Gewalttaten, die je nach Grad der Gewalt - bestraft werden mit Sozialstunden, Zahlungen von Schmerzensgeld und dem Besuch eines Psychotherapeuten. Bei Gewalttaten von Stufe 3 liegt es im Ermessen des Richters eine Haftstrafe auszusprechen.

Gewalt Stufe 4 wird als Sonderstufe der Gewalt angesehen. Zu Stufe 4 gehören extreme Gewalttaten, die langfristige gesundheitliche Auswirkungen auf die Betroffene Person haben. Zusätzlich zählen zu Stufe 4 auch sexuelle Vergewaltigung und Pedophelie ( hier reicht schon die Verbreitung von Videomaterial für die maximale Härte des Gesetzes ). Nach Gewalttaten der Sonderstufe 4 erfolgt eine Haftstrafe ohne Vorzeitige Entlassung. Bei Gewalttaten der Stufe 3 und der Sonderstufe 4 gelten Haftstrafen von bis zu 50 Jahre für Deutsche und Gäste. 

Wenn Gäste ( Personen die keinen deutschen Pass haben ) auf deutschem Boden Gewalt an Dritten ausüben, werden diese ebenfalls je nach Stufe der Gewalt bestraft. Um die Gäste in Deutschland über diese Regel zu informieren, erhalten Gäste bei der Einreise ein ausführliches Informationsschreiben, welches auf verschiedene Sprachen übersetzt wird ( Englisch, Spanisch, Arabisch, Russisch, Mandarin ). Dieses Schreiben erhalten Gäste bei der Einreise nach Deutschland: 

Herzlich Willkommen in Deutschland! Ganz gleich, ob Sie als Tourist, Besucher, Arbeitnehmer, Student, Schutzsuchender oder aus einem anderen Grund nach Deutschland kommen: Wir wünschen Ihnen einen sicheren und angenehmen Aufenthalt!

Zu einem friedlichen Zusammenleben gehört eine einfache und wichtige Regel: Gewalt gegen andere Menschen wird nicht akzeptiert. Wer in Deutschland Gewalttaten begeht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt unabhängig davon, woher eine Person kommt oder wie lange sie sich bereits in Deutschland aufhält. Auch Besucher und andere Gäste müssen sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten und können für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb unsere freundliche, aber klare Bitte: Behandeln Sie andere Menschen mit Respekt und lösen Sie Konflikte friedlich. Wer Deutschland besucht oder hier ein neues Leben beginnt, ist willkommen, solange die Rechte und die Sicherheit anderer ebenso respektiert werden. Gemeinsam können Einheimische und Gäste dazu beitragen, dass Deutschland ein friedlicher und sicherer Ort bleibt.
 
Willkommen in Deutschland! Respektieren Sie Ihre Mitmenschen und verzichten Sie auf Gewalt.

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